Bezüglich des Essens und der Fortbewegung seien die Angaben im letzten Abklärungsbericht bestätigt worden, sodass weiterhin von einer Hilfsbedürftigkeit seit März 2022 auszugehen sei. Die Medikamente würden, ebenfalls wie im ersten Abklärungsbericht dargestellt, seit März 2022 unter Aufsicht eingenommen. Ferner werde versucht, die Beschwerdeführerin einmal pro Woche von einer weiblichen Pflegeperson zu duschen, was die Beschwerdeführerin jedoch nicht regelmässig zulasse.