Schliesslich benötige die Beschwerdeführerin insofern dauernde Hilfe im Rahmen der Grund- oder Behandlungspflege, als sie die Medikamente seit März 2022 unter Aufsicht einnehme. Der Zeitaufwand dafür betrage zehn Minuten pro Tag. Eine persönliche Überwachung im eigentlichen Sinne sei nicht notwendig. Man wisse, wo sich die Beschwerdeführerin aufhalte. 4.2.2 Während des Beschwerdeverfahrens liess die Beschwerdegegnerin den Abklärungsdienst der IV erneut Stellung nehmen.