Auffällige Gerüche seien bisher nicht wahrgenommen worden. Auch zur Toilette gehe sie selbständig. Ein Hilfebedarf bestehe sodann bei der Fortbewegung im Freien (seit Dezember 2022) sowie bei der Pflege gesellschaftlicher Kontakte (seit März 2022). Der Sohn der Beschwerdeführerin erlaube ihr allein nach draussen zu gehen. Sie sei Raucherin und habe noch ca. sechs Monate vor der Abklärung alleine Zigaretten eingekauft. Seither verlasse sie das Heim jedoch nicht mehr ohne Begleitung. Schliesslich benötige die Beschwerdeführerin insofern dauernde Hilfe im Rahmen der Grund- oder Behandlungspflege, als sie die Medikamente seit März 2022 unter Aufsicht einnehme.