Gelegentlich (selten) müsse man sie daran erinnern, z.B. ein «Jäckchen» anzuziehen. Dabei müsse man die Beschwerdeführerin stets freundlich ansprechen, damit sie das Gefühl habe, selber die Idee gehabt zu haben. Allerdings habe sich im Laufe der vergangenen drei Wochen etwas verändert. So sei es passiert, dass sie nackt im Haus unterwegs gewesen sei. Man habe deshalb seitens des Heims eingreifen und dafür Sorge tragen müssen, dass sich die Beschwerdeführerin anziehe. Die neuerliche Hilfe werde sich gemäss der Stationsleiterin vermutlich manifestieren. Beim Essen benötige die Beschwerdeführerin seit März 2022 Hilfe. Grundsätzlich könne sie mit Messer und Gabel selbständig essen.