[reicht] sie zusammen mit den IV-Akten unter anderem einen Abklärungsbericht vom 14. September 2023 (IV-Akte 20) sowie eine neue Verfügung mit Zusprache einer Hilflosenentschädigung leichten Grades ab 1. März 2023 und einer solchen mittleren Grades ab 1. August 2023 (IV-Akte 22) ein. c) Mit Replik vom 27. November 2023 hält die Beschwerdeführerin an ihren in der Beschwerde gestellten Rechtsbegehren fest. Sie weist darauf hin, dass sie ihr der von der Beschwerdegegnerin zitierte Abklärungsbericht Hilflosigkeit vom 9. Juni 2023 gänzlich unbekannt sei.