Zur Begründung gab sie an, dass die Voraussetzungen dafür derzeit nicht erfüllt seien (IV-Akte 12, S. 2 f.). Dagegen erhob die Beschwerdeführerin vertreten durch ihren Sohn, C____, vertreten durch B____, Rechtsanwalt, am 12. Mai 2023 Einsprache (IV-Akte 14, S. 6 ff.). c) In der Folge veranlasste die Beschwerdegegnerin eine Abklärung der Hilflosigkeit durch den Abklärungsdienst (vgl. Bericht vom 9. Juni 2023, IV-Akte 16).