5.2. 5.2.1. Die Beschwerdeführerin bringt vor, die Ausbildung ihres Hundes werde im Herbst 2023 abgeschlossen sein und rund Fr. 12'000.-- kosten (vgl. Einsprache vom 15. April 2023, IV-Akte 14 S. 3, Beschwerde Ziff. 5). Da sie nicht einen Assistenzhund angeschafft, sondern ihren eigenen Hund zu einem solchen ausbilde, sei es ihr vor Erreichen des AHV-Alters nicht möglich gewesen, die entsprechende Zertifizierung einzureichen. 5.2.2. Soweit ersichtlich, hat sich die Beschwerdeführerin, nachdem sie das Informationsschreiben vom 8. März 2021 (IV-Akte 1) erhalten hatte, erst im Februar 2023 wegen des Assistenzhundes wieder an die IV-Stelle gewandt.