Das dürfte vorliegend erfolgt sein, wenn auch mangels entsprechendem Aktenstück wahrscheinlich anlässlich eines persönlichen Kontaktes. Anderenfalls hätte keine Veranlassung bestanden, die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 8. März 2021 diesbezüglich zu informieren und ihr das Formular für die Zertifizierung des Hundes zuzustellen. Erfolgt eine Anmeldung nicht formgerecht, so ist es rechtsprechungsgemäss am Sozialversicherer, der versicherten Person ein entsprechendes Formular zuzusenden und sie aufzufordern, dieses innert einer bestimmten Frist ausgefüllt einzureichen.