Sie fügte das Formular "Kontrollbericht über die definitive Abgabe eines Assistenzhundes" bei, das von der Abgabestelle (im vorliegenden Fall wohl von der zertifizierten Ausbildungsstätte) und der Hundehalterin gemeinsam auszufüllen und zu unterzeichnen ist und teilte mit, eine Kostengutsprache könne erst nach Vorliegen des ausgefüllten Formulars erfolgen. 5.1.2. Macht die Beschwerdegegnerin nun geltend, es müsse mangels Einreichung eines Hilfsmittel-Gesuchformulars bei der Invalidenversicherung vor Erreichen des AHV-Alters kein Anspruch auf einen Kostenbeitrag geprüft werden, so kann ihr nicht gefolgt werden.