In diesem Schreiben legte ihr die IV-Stelle dar, unter welchen Voraussetzungen von Seiten der IV eine entsprechende Kostengutsprache erteilt werden kann. Sie fügte das Formular "Kontrollbericht über die definitive Abgabe eines Assistenzhundes" bei, das von der Abgabestelle (im vorliegenden Fall wohl von der zertifizierten Ausbildungsstätte) und der Hundehalterin gemeinsam auszufüllen und zu unterzeichnen ist und teilte mit, eine Kostengutsprache könne erst nach Vorliegen des ausgefüllten Formulars erfolgen.