5.1. 5.1.1. Wie die Beschwerdegegnerin zutreffend vorbringt, findet sich in den IV-Akten kein formelles Hilfsmittel-Gesuchformular für einen Kostenbeitrag im Sinne einer Ersatzvornahme an die Ausbildung des Hundes der Beschwerdeführerin zum Mobilitätsassistenzhund. Aus dem Schreiben an sie vom 8. März 2021 (IV-Akte 1) geht jedoch klar hervor, dass sich die Beschwerdeführerin nach einer solchen Leistung erkundigt hat. In diesem Schreiben legte ihr die IV-Stelle dar, unter welchen Voraussetzungen von Seiten der IV eine entsprechende Kostengutsprache erteilt werden kann.