Die Abgabestelle des Mobilitätsassistenzhundes muss durch die Organisation Assistance Dogs International (ADI) zertifiziert sein. Eine Kostengutsprache kann erst nach Erhalt des durch die Anbieter und die versicherte Person gemeinsam ausgefüllten und unterzeichneten Fragebogens "Kontrollbericht über die definitive Abgabe eines Assistenzhundes" erfolgen. Es steht der Versicherung (BSV/IV-Stelle) jederzeit frei, die im Kontrollbericht aufgeführten Fähigkeiten des Hundes vor Ort zu überprüfen oder von Dritten überprüfen zu lassen (Kreisschreiben über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung [KHMI] Rz. 2168). 4.