Vorausgesetzt ist, dass die versicherte Person sich als Assistenzhundehalterin eignet, dass sie dank der Hilfe des Hundes eigenständiger zu Hause leben kann und dass sie eine Entschädigung für eine Hilflosigkeit mindestens leichten Grades mit ausgewiesener Hilflosigkeit in mindestens zwei der folgenden Bereiche: Fortbewegung/Pflege gesellschaftlicher Kontakte; Aufstehen/Absitzen/ Abliegen; Ankleiden/Auskleiden bezieht. Die Abgabestelle des Mobilitätsassistenzhundes muss durch die Organisation Assistance Dogs International (ADI) zertifiziert sein.