14.06 des Anhangs zur HVI (in der ab dem 1. Juli 2020 gültig gewesenen Fassung) haben schwer körperbehinderte Erwachsene Anspruch auf einen Pauschalbetrag von Fr. 15'500.-- an einen Mobilitätsassistenzhund, wobei Fr. 12'500.-- für die Anschaffung des Tieres und Fr. 3'000.-- für Futter und Tierarztkosten vorgesehen sind. Vorausgesetzt ist, dass die versicherte Person sich als Assistenzhundehalterin eignet, dass sie dank der Hilfe des Hundes eigenständiger zu Hause leben kann und dass sie eine Entschädigung für eine Hilflosigkeit mindestens leichten Grades mit ausgewiesener Hilflosigkeit in mindestens zwei der folgenden Bereiche: Fortbewegung/Pflege gesellschaftlicher Kontakte;