2.1. Die Beschwerdegegnerin verneint mit Verfügung vom 24. Februar 2023 einen Anspruch auf das Hilfsmittel Mobilitätsassistenzhund mit der Begründung, die abschliessende Liste über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Altersversicherung (im Anhang zur HVA) sehe diesen nicht vor. Im vorliegend angefochtenen Einspracheentscheid setzt sich die Beschwerdegegnerin mit dem Argument der Beschwerdeführerin auseinander, die Voraussetzungen für einen Beitrag an die Ausbildung ihres Hundes zum Assistenzhund seien bereits vor Erreichen des AHV-Alters erfüllt gewesen, weshalb ihr Anspruch zu bejahen sei.