Mit Verfügung vom 24. Februar 2023 (Vorakte 4) lehnte die Beschwerdegegnerin eine Kostengutsprache für einen Assistenzhund ab. Zur Begründung führte sie aus, die abschliessende Hilfsmittelliste der Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Altersversicherung (HVA, SR 831.135.1) sehe keine Assistenzhunde vor. Vertreten durch den Rechtsanwalt B____ erhob die Beschwerdeführerin Einsprache (Vorakte 15), die mit Einspracheentscheid vom 11. Mai 2023 (Vorakte 17) abgewiesen wurde.