Mit einem Schreiben vom 8. März 2021 legte die IV-Stelle Basel-Stadt ihr dar, unter welchen Voraussetzungen von der IV Unterstützung für die Anschaffung eines Assistenzhundes gewährt wird und stellte der Beschwerdeführerin das Formular "Kontrollbericht über die definitive Abgabe eines Mobilitätsassistenzhundes" zu (vgl. IV-Akte 1). Mit Mail vom 23. Februar 2023 (IV-Akte 2) teilte die Beschwerdeführerin der IV-Stelle Basel-Stadt mit, sie habe im Oktober 2022 die Theorieprüfung bestanden, im Mai 2023 stehe die praktische Prüfung für die Assistenzhundeausbildung an und sie bitte nun um Zustellung von Abrechnungsblättern für die Rechnungsstellung an die IV.