beabsichtigte. Mit einem Schreiben vom 8. März 2021 legte die IV-Stelle Basel-Stadt ihr dar, unter welchen Voraussetzungen von der IV Unterstützung für die Anschaffung eines Assistenzhundes gewährt wird und stellte der Beschwerdeführerin das Formular "Kontrollbericht über die definitive Abgabe eines Mobilitätsassistenzhundes" zu (vgl. IV-Akte 1).