Im Januar 2020 erlitt sie bei einem Unfall ein Polytrauma mit kompletter Paraplegie, worauf die Invalidenrente mit Verfügung vom 15. Dezember 2020 auf der Basis eines Invaliditätsgrades von 100% per 1. April 2020 auf eine ganze Rente angehoben wurde. b) Im Hinblick auf den Austritt aus der Rehabilitationsklinik wurde der Beschwerdeführerin zur Fortbewegung ein Rollstuhl mit elektrischer Zughilfe zugesprochen und bauliche Anpassungen in einer rollstuhlgängigen Wohnung gewährt (vgl. die Urteile des Sozialversicherungsgerichts Basel-Stadt vom 10. Mai 2022 IV 2021 108 und IV 2021 49).