I. a) Die 1958 geborene Beschwerdeführerin bezog ab Juni 1999 eine Teilinvalidenrente der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV). Im Januar 2020 erlitt sie bei einem Unfall ein Polytrauma mit kompletter Paraplegie, worauf die Invalidenrente mit Verfügung vom 15. Dezember 2020 auf der Basis eines Invaliditätsgrades von 100% per 1. April 2020 auf eine ganze Rente angehoben wurde.