9 AHVG in Verbindung mit Art. 17 AHVV zum Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit gehören, war die steueramtliche Meldung bezüglich dieser Vermögenswerte verbindlich für die Beschwerdegegnerin. Dass die Beschwerdegegnerin auf die Meldung der Steuerverwaltung abstellte und die Beteiligungsrechte an der B____ AG als Geschäftsvermögen des Beschwerdeführers qualifizierte, ist somit auch unter dem Blickwinkel von Rz. 1236 WSN nicht zu beanstanden. 5.