Die Steuerverwaltung führt in ihren Stellungnahmen vom 16. Juni 2022 (AB 7) und 17. November 2022 (AB 12) eingehend aus, weshalb die Eintragung der Werte der Aktien der B____ AG in der Veranlagung im Jahr 2018 unter dem Posten «802 Guthaben und Wertschriften Privat» (vgl. Veranlagungsprotokoll 2018 [BB 1]) und im Jahr 2019 unter dem Posten «840 Aktiven Geschäft» erfolgte. Zudem begründete die Steuerverwaltung – allen voran mit dem Hinweis auf die nicht erfolgte Überführung der Beteiligung an der B____ AG vom Geschäfts- ins Privatvermögen (vgl. E. 4.3.1. hiervor) – ausführlich, warum die Beteiligung an der B____ AG unter das Geschäftsvermögen des