vgl. E. 3.3.2 hiervor). Vorliegend sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, die darauf hindeuten würden, dass die Angaben in der Steuermeldung der Steuerverwaltung nicht richtig wären. Die Steuerverwaltung führt in ihren Stellungnahmen vom 16. Juni 2022 (AB 7) und 17. November 2022 (AB 12) eingehend aus, weshalb die Eintragung der Werte der Aktien der B____ AG in der Veranlagung im Jahr 2018 unter dem Posten «802 Guthaben und Wertschriften Privat» (vgl. Veranlagungsprotokoll 2018 [BB 1]) und im Jahr 2019 unter dem Posten «840 Aktiven Geschäft» erfolgte.