_ AG seien folglich mangels Überführung der Beteiligung vom Geschäft- ins Privatvermögen der selbständigen Erwerbstätigkeit zuzuweisen (Schreiben der Steuerverwaltung vom 17. November 2022, AB 12). Die Steuerverwaltung weist in ihrer Stellungnahme vom 16. Juni 2022 (AB 7, S. 2) ferner darauf hin, dass die Überführung von Vermögenswerten des Geschäftsvermögens ins Privatvermögen eine Privatentnahme darstellen würde, welche eine klare schriftliche Willensäusserung gegenüber den Steuerbehörden sowie eine Ausbuchung des Vermögensgegenstands über das Privatkonto erfordere.