Das Ressort «Wertschriften» habe die Beteiligungen an der B____ AG zusätzlich im Privatvermögen unter Ziffer 802 «Guthaben und Wertschriften» mit einem Vermögenssteuerwert von Fr. 935'000.00 erfasst, obschon die Beteiligung schon seit mehreren Jahren als Geschäftsvermögen deklariert und veranlagt worden sei. Die doppelte Erfassung führe im Fall des Beschwerdeführers zu keinem steuerlichen Nachteil, da das steuerbare Vermögen negativ sei (vgl. Ziffer 899 «Total Vermögen» im Veranlagungsprotokoll 2019, [AB 14] und Veranlagungsprotokoll 2018 [BB 1]).