4.3. 4.3.1. Die Beschwerdegegnerin verweist betreffend des beschwerdeführerischen Einwands, die Aktien der B____ AG seien in der Veranlagung der Steuerperiode des Jahres 2018 unter der Ziffer 802 «Guthaben und Wertschriften Privat» (vgl. Veranlagungsprotokoll 2018 [BB 1]), jedoch in der Steuerperiode des Jahres 2019 unter der Ziffer 840 «Aktiven Geschäft» (vgl. Veranlagungsprotokoll 2019, [AB 14]) aufgeführt worden, auf die Ausführungen der Steuerverwaltung Basel-Stadt. Diese äussert sich mit Schreiben vom 17. November 2022 (AB 12) zu der Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 22. Juli 2022 (AB 9) und erläutert, weshalb die Inhaberstammaktien der B__