__ AG sei somit nicht geschäftsmässig begründet und eventuell sogar handelsregisterwidrig. Die B____ AG habe zudem kein Personal, womit eine geschäftliche Beteiligung wirtschaftlich-funktional betrachtet keinen Sinn machen würde. Zudem könne die B____ AG mangels Personal und eigenen Kunden nicht als geschäftsnaher Betrieb bezeichnet werden. Die E____-Liegenschaften verwalte die Liegenschaften der B____ AG auf Honorarbasis. Somit sei die B____ AG bloss deren Kunde. Ferner seien die Beteiligungen an der B____ AG zwar in der kaufmännischen Bilanz der E____-Liegenschaften enthalten.