BGE 147 V 114 E. 3.4.1). Die absolute Verbindlichkeit der Angaben der Steuerbehörden für die Ausgleichskasse und die daraus abgeleitete relative Bindung des Sozialversicherungsgerichts an die rechtskräftigen Steuertaxationen sind jedoch auf die Bemessung des massgebenden Einkommens und des betrieblichen Eigenkapitals beschränkt (Urteil des Bundesgerichts 9C_897/2013 vom 27. Juni 2014 E. 2.2.1, nicht publiziert in BGE 140 V 241; Urteil des Bundesgerichts 9C_107/2013 vom 30. Januar 2014 E. 1.4.; Julia von Ah, Die Besteuerung Selbständigerwerbender, Grundzüge des Steuerrechts Band/Nr. 5, 3. erweiterte Aufl., Zürich 2022, S. 300 mit weiteren Hinweisen).