__ von der Steuerverwaltung Basel-Stadt vom 14. März 2023 hin (Aktennotiz vom 14. März 2023, AB 15). Im Ergebnis seien Beteiligungen des Beschwerdeführers an der B____ AG richtigerweise dessen Geschäftsvermögen zugewiesen worden, weshalb an der Verfügung vom 11. April 2022 festgehalten werde (vgl. Einspracheentscheid vom 11. Mai 2023, AB 16). 2.3. Streitig und zu prüfen ist daher, ob die Beschwerdegegnerin bei der Berechnung der persönlichen Beiträge des Beschwerdeführers zu Recht auf ein (gerundetes) beitragspflichtiges Einkommen von total Fr. 698'400.00 (Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit von Fr. 647'820.00, abzüglich Rentnerfreibetrag von Fr. 16'800.00, zuzüglich Aufrechnung der