Mit instruktionsrichterlichen Verfügung vom 2. Januar 2024 wird den Parteien mitgeteilt, dass aufgrund der Pensionierung einer Auskunftsperson auf die Befragung der Auskunftspersonen der Steuerverwaltung Basel-Stadt verzichtet wird. Nachdem die Beschwerdegegnerin mit Eingabe vom 11. Januar 2024 Stellung zur instruktionsrichterlichen Verfügung vom 2. Januar 2023 bezieht, wird die Hauptverhandlung vom 24. Januar 2024 mit Verfügung der Präsidentin vom 18. Januar 2024 abgeboten. III. Am 24. Januar 2024 findet die Beratung durch die Kammer des Sozialversicherungsgerichts statt.