Mit Replik vom 14. September 2023 hält der Beschwerdeführer an seinen ein-gangs gestellten Begehren fest. d) Mit Duplik vom 27. Juli 2023 hält der Beschwerdeführer an den mit der Beschwerde gestellten Rechtsbegehren fest und beantragt, es sei eine mündliche Parteiverhandlung durchzuführen, anlässlich der Herr C____ und Frau D____ von der Steuerverwaltung Basel-Stadt zu befragen seien. e) Mit instruktionsrichterlichen Verfügung vom 2. Januar 2024 wird den Parteien mitgeteilt, dass aufgrund der Pensionierung einer Auskunftsperson auf die Befragung der Auskunftspersonen der Steuerverwaltung Basel-Stadt verzichtet wird.