Verfügung betreffend die persönlichen AHV-Beiträge des Beschwerdeführers als Selbständigerwerbender für die Beitragsperiode vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018. Sie ermittelte hierbei Beträge in Höhe von Fr. 112'730.00. Bei der Berechnung stützte sie sich gemäss dem Veranlagungsprotokoll für die Steuerperiode 2018 auf ein beitragspflichtiges Einkommen von Fr. 1'055'521.00. Die vom Beschwerdeführer am 27. August 2021 erhobene Einsprache wurde mit Einspracheentscheid vom 22. September 2021 abgewiesen.