Im Jahr 2007 wurden Fr. 15'000.-- als Einkommen eingebucht, jedoch im Umfang von Fr. 11'138.-- wieder ausgebucht, sodass für dieses Jahr ein Einkommen von Fr. 3'862.-- resultiert. Dieses Einkommen hat die Beschwerdegegnerin für das Jahr 2007 auf sechs Beitragsmonate umgelegt (vgl. Aufstellung Versicherungszeiten [BB]). Zusammenfassend bedeutet das, es besteht für das Jahr 2007 eine Beitragslücke von sechs Monaten, womit dieses Jahr nicht als volles Beitragsjahr gilt. Unter Berücksichtigung der komplett beitragslosen Jahre 2008 bis 2010 bestand somit zunächst eine Lücke von dreieinhalb Jahren, respektive von insgesamt 42 Monaten.