2.3. Im Weiteren ist auf die fristgerecht eingereichte Beschwerde somit einzutreten. 3. Streitig und zu prüfen ist, ob der Einspracheentscheid vom 4. Mai 2023 einer rechtlichen Überprüfung standhält. Dabei geht es im Wesentlichen um die Frage, ob die von der Beschwerdegegnerin festgestellte Beitragslücke und die gestützt darauf erfolgte Ausrichtung einer Teilrente nach Rentenskala 43 rechtmässig ist. 4.