Dabei handelt es sich infolge Beitragslücken um eine Teilrente, basierend auf einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von Fr. 48'510.-- und einer Beitragsdauer von 43 Jahren (Rentenskala 43). Der Beschwerdeführer erhob am 27. März 2023 Einsprache gegen die Verfügung vom 8. März 2023 und brachte vor, er könne sich nicht daran erinnern, Beiträge nicht bezahlt zu haben und ersuchte um Erläuterung der geltend gemachten Beitragslücken (vgl. AB 2).