Angesichts dessen ist ihr keine Parteientschädigung zuzusprechen. Demgemäss erkennt das Sozialversicherungsgericht: ://: Die Beschwerde wird als gegenstandlos geworden abgeschrieben, soweit darauf eingetreten wird. Das Verfahren ist kostenlos. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Sozialversicherungsgericht BASEL-STADT Der Präsident Die a.o. Gerichtsschreiberin Dr. G. Thomi MLaw I. Mostert Meier Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach der Eröffnung der vollständigen Ausfertigung beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht werden (Art. 100 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht [Bundesgerichtsgesetz, BGG]).