II. Mit Eingabe vom 14. März 2023 hat die Beschwerdeführerin eine Beschwerde wegen Rechtsverweigerung erhoben und folgende Rechtsbegehren gestellt: 1. ″Es sei festzustellen, dass es die Beschwerdegegnerin pflichtwidrig unterlassen hat, in Sachen Antrag der Beschwerdeführerin vom 7. März 2023 auf Ausrichtung einer Hinterlassenenrente eine Zuständigkeitsverfügung zu erlassen. 2. Es sei weiter festzustellen, dass die Weiterleitung des Antrags der Beschwerdeführerin vom 7. März 2023 durch die Beschwerdegegnerin an die Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft qua Zuständigkeit der Beschwerdegegnerin unzulässig war.