Sollte sie sich weigern, die Rente festzusetzen und auszurichten, werde um Erlass einer entsprechenden Verfügung ersucht (BB 5). Mit Schreiben vom 8. März 2023 leitete die Beschwerdegegnerin die Anmeldung für eine Hinterlassenenrente zuständigkeitshalber an die Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft weiter (Beilage Beschwerdeantwort [AB] 2). Am gleichen Tag bestätigte sie sodann der Beschwerdeführerin den Eingang der Anmeldung für eine Hinterlassenenrente. Ihre Abklärungen hätten ergeben, dass sie für die Ausrichtung der Leistung nicht zuständig seien, da der verstorbene Ehemann bereits eine Rente durch die Ausgleichskasse Basel-Landschaft bezogen habe.