Am gleichen Tag wendete sie sich mit identischem Schreiben auch an die Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft (Replikbeilage [RB] 2). Am 7. März 2023 stellte die Beschwerdeführerin bei der Beschwerdegegnerin einen Antrag auf eine Hinterlassenenrente der AHV (BB 6). Mit Schreiben vom gleichen Datum verlangte sie unter Hinweis auf Art. 122 AHVV, dass die Beschwerdegegnerin die Hinterlassenenrente festsetze und ausrichte. Sollte sie sich weigern, die Rente festzusetzen und auszurichten, werde um Erlass einer entsprechenden Verfügung ersucht (BB 5).