I. Die 1965 geborene Beschwerdeführerin ist der Beschwerdegegnerin seit 1996 als Selbständigerwerbende angeschlossen (Beschwerdebeilage [BB] 8). Mit Schreiben vom 22. Februar 2023 (BB 3) informierte sie die Beschwerdegegnerin, dass ihr Ehemann am 14. Februar 2023 während eines Auslandsaufenthalts verstorben sei. Sie ersuchte um Einstellung der Rentenzahlungen an den Verstorbenen per März 2023 und bat um die Zustellung des entsprechenden Formulars zur Anmeldung ihrer Ansprüche als Witwe. Am gleichen Tag wendete sie sich mit identischem Schreiben auch an die Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft (Replikbeilage [RB] 2).