Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (inklusive Mehrwertsteuer) zu Lasten der Ausgleichskasse Basel-Stadt (vgl. Beilage 1 zur Eingabe der Ausgleichskasse vom 19. Dezember 2023). Mit Einspracheentscheid vom 15. September 2023 wies die Ausgleichskasse die Einsprache des Beschwerdeführers ab. Im Rubrum wurde als Einsprecherin auch die Beschwerdeführerin aufgeführt (vgl. Beilage 2 zur Eingabe der Ausgleichskasse vom 19. Dezember 2023).