Januar bis Dezember 2019) aufzuheben. In der Folge seien auch die nachfolgend festgesetzten Akontobeiträge – allesamt datierend vom 13. Juni 2023 – als gegenstandslos zu erklären (Beitragsperioden Januar bis Dezember 2020, Januar bis Dezember 2021, Januar bis Dezember 2022, Januar bis Dezember 2023). Sollten die Akontobeiträge wider Erwarten als Verfügungen qualifiziert werden, dann werde auch deren Aufhebung beantragt. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (inklusive Mehrwertsteuer) zu Lasten der Ausgleichskasse Basel-Stadt (vgl. Beilage 1 zur Eingabe der Ausgleichskasse vom 19. Dezember 2023).