Da sich diese Einschätzung auch auf die Beitragspflicht der Beschwerdeführerin auswirkte, setzte die Ausgleichskasse Basel-Stadt in einer weiteren Verfügung vom 13. Juni 2023 deren persönliche AHV/IV/EO-Beiträge ebenfalls neu fest (vgl. Beilage 1 zur Eingabe der Ausgleichskasse vom 29. Februar 2024). Gleichzeitig stellte die Ausgleichskasse Basel-Stadt am 13. Juni 2023 beiden Ehegatten entsprechende Akontorechnungen für die Beitragsperioden 2020-2023 (vgl. Beschwerdebeilage 4d und 5d). c) Am 12. Juli 2023 erhob der Beschwerdeführer Einsprache. Er stellte folgende Anträge: Es seien die vom 13. Juni 2023 datierenden Verfügungen (betreffend die Beitragsperioden Januar bis Dezember 2018 und