_ vom 16. Dezember 2022, Seite 4: «dem Patienten wurde eine entsprechende Physiotherapieverordnung mitgegeben», BB 4). Auch der durchgeführte 6-Minuten Gehtest lässt aufgrund der zurückgelegten Gehdistanz vermuten, dass der Beschwerdeführer in diesem Bereich nicht eingeschränkt ist. Überdies hat der RAD-Arzt zu Recht in dieser Hinsicht auf ein gewisses Aktivitätsniveau des Beschwerdeführers hingewiesen. Auch ist der Abklärungsperson darin beizupflichten, wenn sie ausführt, dass der Beschwerdeführer auf Hilfsmittel zurückgreifen könne. Dies ist ihm zumutbar.