Dies deute darauf hin, dass er auch in der Lage sein müsse, sich ohne Hilfe an- und auszuziehen, wenn er auch wegen der Schwäche und Luftnot länger brauchen dürfte als ein Gesunder. Im Bereich Anund Ausziehen sehe er deshalb keine massgebliche Einschränkung. Dass beim Duschen, das eine grössere Anstrengung erfordere, Hilfe nötig sein könne, sei plausibel. Dies könne anerkannt werden. Ansonsten seien die Angaben im Abklärungsbericht inklusive den Anmerkungen zum zumutbaren Rollator nachvollziehbar. Eine nachvollziehbare Einschränkung sehe er daher nur beim Duschen.