4.8. Schliesslich merkte die Abklärungsperson im Abklärungsbericht an, die gesamte Hilfe werde von der Ehefrau geleistet. Der Beschwerdeführer habe angegeben, dass er ansonsten keine Hilfe akzeptieren könne, obwohl er wisse, dass die Ehefrau ebenfalls gesundheitlich eingeschränkt sei. Der Beschwerdeführer kenne seine Medikamente, die er einnehmen müsse. Er lasse sich diese teilweise von der Ehefrau geben, was aber nicht zwingend notwendig sei. Zudem führe er selbständig regelmässiges Lungentraining aus und er könne das Lungenspray selbständig anwenden.