4.7. Bei der «Fortbewegung» und der «Pflege der gesellschaftlichen Kontakte» gab der Beschwerdeführer an, er könne weiterhin Auto fahren. Er könne auch alleine wegfahren, jedoch sei es ihm am Zielort nicht möglich, sich fortzubewegen. Meist sei er mit der Ehefrau unterwegs. Zum Einkaufen fahre er mit dem Auto und warte im Auto, während die Frau einkaufe. In den benachbarten Park oder den Coop gehe der Beschwerdeführer nur in Begleitung der Ehefrau. Auf konkrete Rückfrage gebe der Beschwerdeführer an, dass er bewusst auf einen Rollator oder einen Rollstuhl verzichte, er würde sich schämen, sich draussen so zu zeigen.