4.6. Was das «Verrichten der Notdurft» anbelangt, so erfolge der Toilettengang selbstständig. Nachts verzichte der Beschwerdeführer auf einen Toilettengang, weil er die Ehefrau nicht wecken möchte. Grundsätzlich wäre wegen Schwindels in der Nacht Begleitung notwendig. Nach einem Rollator befragt, gebe er an, dass er ein solches Hilfsmittel nicht wünsche, er würde sich deswegen schämen.