Sauerstoff habe er vorübergehend bekommen, das sei keine regelmässige Therapie. Die Abklärungsperson bitte den RAD um eine Stellungnahme, ob es nachvollziehbar sei, dass der Beschwerdeführer beim An- und Auskleiden und bei der Körperpflege auf Hilfe angewiesen sei. Zudem solle der RAD dazu Stellung nehmen, ob in den übrigen alltäglichen Lebensverrichtungen der Einschätzung der Abklärungsperson gefolgt werden könne.