Dieser sei nach dem Verfügungserlass ergangen. Ausserdem zeige sich ein respiratorisch kompensierter Versicherter mit normwertiger Atemfrequenz und einer Besserung gegenüber den Vorwerten in der Blutgasanalyse. Eine dauerhafte gesundheitliche Verschlechterung sei mit dem Bericht somit nicht ausgewiesen. Gemäss Abklärungsbericht schlafe der Beschwerdeführer in einem Sessel mit Aufstehfunktion, weil es ihm nicht möglich sei, flach im Bett zu liegen. Abliegen und vom Liegen aufstehen seien grundsätzlich möglich, ebenso selbständiges Auf- und Absitzen, so auf einen Stuhl am Esstisch oder ins Auto. Somit benötige er weiterhin keinen regelmässigen und erheblichen Hilfsbedarf in diesem Punkt.